Die Sicherheitsvorschriften für öffentliche Spielplätze sind im Erlass Nr. 96-1136 vom 18. Dezember 1996 festgelegt. Der Spielplatzbetreiber ist aufgrund der gesetzlichen Vorschriften verpflichtet, ein Register zu führen, die sogenannten Betreiberunterlagen, in denen alle am Standort durchgeführten Wartungsarbeiten und Kontrollen verzeichnet sind.
Dieses Register ist den Mitarbeitern der staatlichen Prüfstelle, die mit der Kontrolle der Außenspielanlagen für Kinder beauftragt ist, vorzulegen.
Die Betreiberunterlagen müssen mindestens folgende Elemente enthalten:
. Plan des Standorts, an dem sich der Spielplatz befindet
. Kontaktdaten der Lieferanten der Spielgeräte
. Gebrauchs-, Montage- und Wartungsanleitungen der Spielgeräte
. Unterlagen zur Installation der Geräte
. Konformitätsbescheinigungen der Geräte
. Wartungs- und Instandhaltungspläne einschließlich aller Dokumente, die die bisherige Einhaltung belegen.
. Kontaktdaten der Lieferanten der Spielgeräte
. Gebrauchs-, Montage- und Wartungsanleitungen der Spielgeräte
. Unterlagen zur Installation der Geräte
. Konformitätsbescheinigungen der Geräte
. Wartungs- und Instandhaltungspläne einschließlich aller Dokumente, die die bisherige Einhaltung belegen.
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